Die Sonderrolle der Kultur werde künftig im EU-Beihilferecht umfänglich anerkannt, meldet Filmecho/Filmwoche. Die Europäische Kommission folge damit der von Deutschland vertretenen Auffassung, dass große Teile der staatlichen Kulturförderung keine Beihilfen nach dem europäischen Wettbewerbsrecht darstellen, sondern Ausdruck nationaler Identität und Garant künstlerischer Freiheit sind: Europäische Kommission: Öffentliche Kulturförderung ist keine EU-Beihilfe
Zwei Jahrzehnte habe die Kultur darum gekämpft, nicht als Ware klassifiziert zu werden, schreibt Hanns-Georg Rodek in der Welt. Jetzt gebe die EU endlich nach: Das Wunder von Brüssel (frei zugänglich)