Die Betreiber von The Pirate Bay wüssten, dass sie dabei helfen, illegal geschützte Werke zu verbreiten. Auch ermunterten sie die Nutzer, Kopien solcher Werke zu erstellen, meinte der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung, dass Filesharing-Plattformen wie The Pirate Bay gegen das Urheberrecht verstoßen würden. Er folge damit der Stellungnahme des Generalanwalts Maciej Szpunar vom Februar. Dieser meinte, Filesharing-Plattfomen könnten haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. EuGH: The Pirate Bay verstößt gegen das Urheberrecht
Link zur PM des Europäischen Gerichtshofs Nr. 64/17 vom 14.6.2017
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