Das Bundessozialgericht habe mit einem Juryspruch des Dritten Senats – nach allen Instanzen – entschieden, so die Süddeutsche Zeitung, dass Profisportler, die in TV-Shows auftreten ihre „Kunst als Sport“ betreiben – und somit würden keine KSK-Abgaben fällig. Entscheidend sei dabei „wie die konkrete Tätigkeit der Akteure im Kontext der Fernsehshows zu beurteilen ist.“ Richter-Rumba (SZ, 29.9-2017, Innenpolitik, Print und E-Paper)
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