Die Medienbehörde KommAustria prüfe nach einer Eingabe des Verbands der Privatsender (VÖP), ob der ORF eine Vorschrift verletzte, nach der "jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen" müssen. Beschwerde der Privatsender: Medienbehörde prüft Anspruch im ORF
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