Im Rechtsstreit um die Direktorenstelle bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz sei das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße endgültig zuständig. Das habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az: 2 E 10045/18.OVG), berichtet die Süddeutsche Zeitung (Ausgabe vom 23.1.2018). Das OVG habe die Beschwerde der LMK abgewiesen, die den Fall in der Verantwortung eines Zivilgerichtes sah. Verwaltungsgericht entscheidet über LMK-Direktorenstelle
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