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Presseschau

CSU-Medienexperte Stockinger zum 12. RuÄSV

14. Mai 2008
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Die Novellierung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags befinde sich in die Schlussphase, heißt es in der Funkkorrespondenz, bei ihrem Treffen Mitte Juni wollen die Ministerpräsidenten entscheiden. Im Zentrum der Novellierung stehe die Anpassung an europäisches Recht (Stichwort: Beihilfeverfahren), dabei gehe es insbesondere um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet-Zeitalter.

Jetzt hat die Funkkorrespondenz den Diskussionsbeitrag von Hans Gerhard Stockinger aus der Ausgabe 19/20-2008 vom 9.5. online gestellt. Der Text enthalte eine Einordnung des Entwurfs aus Sicht der CSU, heißt es dort, Stockinger, 58, sei seit 2003 medienpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion und arbeite zudem, mit den Schwerpunktbereichen Medienrecht, IT-Recht und Öffentliches Recht, in der Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz als Rechtsanwalt.

In seinem Resümee  schreibt Stockinger, trotz aller Kritik erscheine der vorgelegte Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags als ein gelungener Kompromiss, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausreichend konkret zu umschreiben und den mit der Europäischen Kommission vereinbarten Kompromiss umzusetzen: „Eine Gratwanderung“ (frei zugänglich)

In einem zweiten Gastbeitrag in der Funkkorrespondenz befasst sich ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann mit dem Drei-Stufen-Test, der, so sehe es der geplante Staatsvertrag vor, künftig im Fall von neuen digitalen TV-Angeboten und für Internet-Aktivitäten von den öffentlich-rechtlichen Sendern angewandt werden muss: „Die Vermessung des Mehrwerts“ (FK 19/20-2008, nicht online zugänglich)

Weitere aktuelle Beiträge zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Seitzen der Funkkorrespondenz:
„WDR-Rundfunkrat gegen Online-Begrenzungen“ (frei zugänglich)

„Online-Angebote: Althaus sieht Befristung kritisch“ / „Sendezeitausweitung für Kika“ (frei zugänglich)

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