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Presseschau

BDI fordert „Begrenzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den neuen Medien“

20. Mai 2008
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    „Fritz Raff und Markus Schächter haben keine Freu(n)de“, schreibt turi2. Nach Verlegern, Privatsendern und TV-Produzenten springe „jetzt auch noch die Industrie (mit deutlicher Verspätung) auf den großen Kritiker-Zug zur Online-Expansion von ARD und ZDF auf“. Als „Fass ohne Boden“ geißele der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einem Positionspapier eine öffentlich-rechtliche Online-Presse: „Industrie kritisiert Online-Pläne von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

    In einer Pressemitteilung des BDI heißt es, BDI-Präsident Jürgen Thumann habe  anlässlich der gegenwärtigen Überarbeitung des Auftrags von ARD und ZDF im Internet die Begrenzung des Angebotes gefordert, „sonst verzerren die Öffentlich-Rechtlichen mit den Geldern der Gebührenzahler den Wettbewerb so sehr, dass private Anbieter vom Markt verdrängt werden.“ Auf den Seiten des BDI: das BDI-Positionspapier zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

    Mit klarer Aussage wendet sich der BDI in einem Positionspapier gegen die geplante Expansion von ARD und ZDF im Internet, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Laut BDI bestehe überhaupt kein Bedarf, dass ARD und ZDF massiv ins Internet expandieren, denn die Grundversorgung sei schon heute durch die privaten Anbieter mehr als erfüllt. Deshalb sollten ARD und ZDF "strikt und präzise" begrenzt werden, fordern die Industrie-lobbyisten aus Berlin: „Fass ohne Boden“ (SZ vom 20.5.2008, Seite 17 – Medien)

    Der BDI fürchte erheblich höhere GEZ-Gebühren, heißt es in der Welt. Mit einem mehrstufigen Test wolle der Verband künftig Entwicklungen der Sender prüfen lassen. Die hätten aber ganz eigene Vorstellungen. „BDI fordert Grenzen für ARD- und ZDF-Webauftritte“ (frei zugänglich)

    Unterdessen fordere der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürften nicht eingeschränkt werden, meldet Infosat: „Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußfesseln anlegt, untergräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt", kritisiere vzbv-Vorstand Gerd Billen: „Der Verbraucher hat diese Informationsangebote mit seinen Gebühren bezahlt. Es kann deshalb nicht sein, dass die Inhalte schon nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar sein sollen." In einem Brief an den Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, fordere der vzbv: „Keine generelle restriktive Beschränkung der Verweildauer von Online-Inhalten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten“ – „Kein Verfallsdatum für Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen“ (frei zugänglich)

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