Jetzt hat die Funkkorrespondenz auch den Gastbeitrag von ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann online gestellt. Darin befasst sie sich mit dem Drei-Stufen-Test, der laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag künftig im Fall von neuen digitalen TV-Angeboten und für Internet-Aktivitäten von den öffentlich-rechtlichen Sendern angewandt werden muss. Der Text von Wiedemann ist die Druckfassung eines Vortrags, der auf dem 2. Zukunftskongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gehalten wurde: „Die Vermessung des Mehrwerts“ (frei zugänglich)
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