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Presseschau

„Quoten, Klicks und Kohle“ verurteilt

24. Juni 2008
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    Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) habe sich in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2008 mit der Analyse und Bewertung des in der Öffentlichkeit auf Grund seiner Einseitigkeit und manipulativen Argumentationsweise kritisch diskutierten ARD-Features „Quoten, Klicks und Kohle“ befasst und eine Resolution verabschiedet, gibt die LMK bekannt. Darin heißt es unter anderem, der Film „Quoten, Klicks und Kohle“ verletze in weiten Teilen anerkannte journalistische Grundsätze, insbesondere aufgrund der fehlenden Objektivität, Sachlichkeit und Ausgewogenheit sowie der fehlenden Trennung von Information und Meinung und verstößt damit gegen ARD-Grundsätze, den SWR-Staatsvertrag und den Rundfunkstaatsvertrag.

    Zur Pressemitteilung auf den Seiten der LMK: „LMK-Versammlung verabschiedet Resolution (Nr. 24)“ (frei zugänglich)

    Die Versammlung hat bei der Bewertung „im Kern die grundlegenden journalistischen Maßstäbe des §10 Rundfunkstaatsvertrag herangezogen, die sowohl für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen wie im privaten Medienbereich gelten“, aber auch ein „kurzes Gutachten des Fachmanns für Journalistik Horst Müller, Professor für Journalistische Grundlagen und Medienlehre an der Hochschule Mittweida, mit in die Diskussion einbezogen“. Das Gutachten ist ebenfalls auf den Seiten der LMK abrufbar: „Verletzungen allgemein anerkannter journalistischer Grundsätze in dem Fernseh-Feature ,Quoten, Klicks und Kohle’“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)

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