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Presseschau

Oberstaatsanwältin lehnt IP-Adressen-Ermittlungen ab

31. Juli 2008
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Seit April ermöglicht das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums den Anwälten der Musikindustrie, Daten von Nutzern illegaler Tauschbörsen auch ohne die Hilfe von Staatsanwälten direkt beim Provider zu erfragen – sofern ein Richter ein „gewerbliches Ausmaß“ bestätigen kann,  heißt es in der Süddeutschen Zeitung im Vortext zu einem Interview mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker. Die aber sagt, dass Tauschbörsennutzer davon gar nicht betroffen seien: „Der normale Tauschbörsennutzer, der Film- und Musikdateien sammelt und anbietet,“ tue das ohne Gewinnabsichten. Sie erläutert, warum sie die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehnt: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“ (frei zugänglich)

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU zitiert die Oberstaatsanwältin in einer Pressemitteilung zum Thema: „Die Verfehlung der Nutzer von Tauschbörsen ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtsstaat draufzuwerfen“. Die Juristin richte sich mit dieser Aussage gegen die Praxis der so genannten Abmahnanwälte und beziehe sich auf das grundsätzlich nicht-kommerziellen Interesse der „normalen“ File Sharer. Dass jedoch auch Intensivtäter mit erheblicher krimineller Energie in P2P-Netzwerken ihr Unwesen trieben und so das illegale System mit millionenfachen Downloads erst in Schwung brächten, zeigten zwei Fälle der GVU: „Wölfe im Schafspelz im Visier der GVU – Erfolge in zwei Verfahren gegen Einsteller von illegalen Filmdateien in BitTorrent-Netzwerke“ (frei zugänglich)

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