Über den Drei-Stufen-Test, den die Ministerpräsidenten in zwei Wochen als Teil des 12. Rundfunkstaatsänderungsvertrags beschließen wollen, tobe ein Streit, schreibt Daniel Bouhs in der Frankfurter Rundschau. Es gehe darum, ob „das neue Verfahren überhaupt etwas taugt“. Der Medienrechtler Dieter Dörr habe in dieser Woche gar von einer „Bewährungsprobe““ gesprochen, die auf die Gremien zukomme. Dörr sei wie manch anderer Experte der Ansicht, dass die Rundfunkräte (die laut 12. RÄStV entscheiden sollen) nicht wirklich beurteilen können, ob gebührenfinanzierte Produkte den Wettbewerb von privaten Sendern oder Verlegern beeinträchtigen könnten, die im Internet mit ganz ähnlichen Angeboten um die selben Zielgruppen buhlen: „Eine Bewährungsprobe für die Gremien“ (frei zugänglich)
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