Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich, so kürzlich vorgelegte Reformvorschläge, schwerpunktmäßig auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information konzentrieren. Die Produzentenallianz, der BFFS und ver.di erklärten dazu, dass durch die Reduzierung des Schwerpunktauftrages auf diese Bereiche die Schwierigkeit entstünde, den Inhalt des Kulturauftrages konkret zu bestimmen. Der Kulturbegriff sei schwer rechtlich zu definieren und die Trennlinie zwischen Kultur und Unterhaltung könne nicht scharf gezogen werden.
Diese Vorschläge ernten daher seitens der Produzentenallianz, dem BFFS und ver.di Kritik, wie Blickpunkt:Film berichtet. „Dadurch sei nicht nur die Vielfaltssicherung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefährdet, auch sei dieses Vorhaben nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen.“
Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz betont, dass dies ein „fatales Signal“ wäre, wenn die Unterhaltung nicht mehr zum Schwerpunkt zählen würde, denn dadurch seien zahlreiche Arbeitsplätze der Kreativwirtschaft gefährdet – gerade im Bereich zwischen Kultur und Unterhaltung – denn hier ist die Abgrenzung schwierig, betont er. Auch würde die Unsicherheit der Abgrenzung der Produktionswirtschaft in Deutschland einen massiven Nachteil bringen – auch im internationalen Wettbewerb. Kritik an Reformvorschlägen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Zur gemeinsamen Pressemitteilung von Produzentenallianz, BFFS und ver.di vom 13.7.2018:
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