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Presseschau

ALG 1 für Schauspieler: ver.di fordert Nachbesserungen

28. April 2009
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Die erschwerten Bedingungen zum Arbeitslosengeldbezug für kurz befristet Beschäftigte – zu denen Schauspieler meist gehören – sollen abgemildert werden, meldet Blickpunkt:Film unter Berufung auf den Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe mit Unterstützung des Beauftragten für Kultur und Medien einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die soziale Absicherung für Kurzzeitbeschäftigte verbessert. Demnach sollen künftig innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist unter bestimmten Voraussetzungen ab sechs Monaten Gesamtbeschäftigungszeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld I entstehen: Neuer Gesetzentwurf: Lichtblick für Schauspieler

    Der zu ver.di gehördende BundesFilmVerband (BFV) schreibt dazu in seinem Newsletter 04/2009, in drei Punkten forderten ver.di und die Berufsverbände Nachbesserungen. Als „völlig inakzeptabel“ wird der Vorschlag angesehen, bei der Berechnung der Leistungen nur Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, die nicht länger als einen Monat dauern, zweiter wesentlicher Kritikpunkt sei die vorgesehene finanzielle Deckelung vom mehr als 30.240 Euro im Jahr. „Last but not least“ werde eine Wartezeit eingeführt, in der weder Anspruch auf ALG 1 oder Hartz IV bestehe: BFV-Newsletter 04/2009 – Olaf Scholz muss nachsitzen (frei zugänglich)

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