Das Bundeskabinett habe heute einen Entwurf zum 9. SGB III – Änderungsgesetz verabschiedet, der die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter bei Arbeitslosigkeit maßgeblich verbessert, meldet Filmecho/Filmecho. Staatsminister Bernd Neumann habe dazu gesagt, für ihn hätten die Interessen der Kulturschaffenden im Mittelpunkt gestanden: „Durch die neuen Regelungen im Gesetzentwurf wird sich ihre finanzielle Absicherung deutlich verbessern."
Der neue Gesetzentwurf schaffe die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I im Wege einer verkürzten Anwartschaftszeit und berücksichtige die besonderen Bedingungen der in der Kultur Beschäftigten, insbesondere der Film- und Fernsehschaffenden, heißt es bei Filmecho/Filmwoche weiter, es sei auf zunächst drei Jahre befristet: Bundeskabinett entscheidet über soziale Absicherung (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten des BKM: Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Soziale Absicherung von Kulturschaffenden wird verbessert (frei zugänglich)