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Presseschau

Krüger-Leißner: „Ärger“ über Internet-Piraterie

3. Juni 2009
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Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Zur Debatte um den Schutz von Urheberrechten im Internet äußert sich die Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner, filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

Geistiges Eigentum schützen – als klare und konsequente Regelung für alle

Die massiven Umsatzeinbrüche in der Musikindustrie haben eindrücklich gezeigt, dass wir die illegalen Kopien auch im Filmbereich sehr ernst nehmen müssen. Hier konnte trotz aller Gegenmaßnahmen, insbesondere der GVU, das Problem – auch zu meinem Ärger – bisher nicht ausreichend eingedämmt werden. Für mich steht fest: Rechteinhaber – egal ob sie aus der Filmwirtschaft kommen oder selber Filmurheber sind – müssen angemessen vergütet werden. Deshalb müssen wir geistiges Eigentum wirksam schützen. Dafür brauchen wir eine klare, für alle nachvollziehbare und konsequente Regelung.

Ich persönlich habe große Sympathien für das französische Anti-Piraterie-Gesetz, das eine Verhängung von Internetsperren bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vorsieht. Einmal mehr machen uns die Franzosen vor, dass eine schnelle und einfache Lösung möglich ist. Allerdings – was in Frankreich funktioniert, ist so nicht auf Deutschland übertragbar. Einige Punkte sind da noch zu klären. So betrifft der mit einer Internetsperre verbundene Eingriff in Grundfreiheiten insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, über die bei uns eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aussteht. Selbst in Frankreich sind mit dem Gesetz noch Fragezeichen verbunden. Demnächst wird sich der französische Verfassungsrat zu grundlegenden Einsprüchen äußern. Ernsthafte Bedenken hat auch das EU-Parlament vorgebracht. Die Einwände betreffen aber weniger den Ansatz als solchen, sondern eher die Frage seiner Ausgestaltung und Durchführung.

Als ein weiterer Lösungsvorschlag wird die Einführung einer Kultur-Flatrate diskutiert. Nach diesem Modell können digitale Inhalte gegen eine pauschale Gebühr genutzt werden, mit der die Rechteinhaber zu entschädigen sind. Abgesehen von ungelösten verfassungsrechtlichen und Fragen der technischen Realisierbarkeit wäre das mit einer erheblichen Mehrbelastung der Bürger verbunden. Die Berechnungen ergeben pauschale Beträge von rund 50 € im Monat. Gerade in diesen Zeiten kann man das keinem zumuten. Und viele könnten sich das gar nicht erst leisten. Wir dürfen den Zugang zu digitalen Inhalten nicht mit solchen Hürden versperren. Niemand darf ausgegrenzt werden.

Der Schutz des geistigen Eigentums wird eine der wichtigsten Fragen in der nächsten Legislaturperiode sein. In einem vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und denen der Nutzer müssen wir eine klare, handhabbare und konsequente Lösung finden.

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