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Pressemitteilung

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Telekommunikationsunternehmen können zum Beitrag für Filmförderung verpflichtet werden

20. Dezember 2013
Topic
Section

Kino

Region

Frankreich

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Geschäftsstelle Berlin
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Berlin, 20. Dezember 2013 – Gesetzliche Verpflichtungen von Telekommunikationsunternehmen, Abgaben für die Filmfinanzierung zu leisten, verstoßen nicht gegen EU-Recht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der eine entsprechende Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Frankreich abgewiesen hat.

Dazu erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Produzentenallianz: „Mit diesem Urteil ist der Weg frei, in der kommenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auch die Telekommunikationsunternehmen zur Filmabgabe zu verpflichten. Bisher müssen nur die Kino-, Fernseh- und Videowirtschaft eine Filmabgabe leisten. Das wird in einer künftig vorwiegend digital geprägten Verwertungswelt nicht mehr angemessen sein, weil schnelle Internetverbindungen auch und in erster Linie für die Übertragung von Filmen genutzt werden. Das lassen sich die Telkos von ihren Kunden natürlich auch bezahlen. Der Grundgedanke des FFG ist aber, dass alle, die mit Filmen Geld verdienen, auch zur Filmförderung beitragen sollen. Mit einer gesetzlichen Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur Filmabgabe kann dieser Solidargedanke im Rahmen des in der nächsten Legislaturperiode zu novellierenden FFG an die Entwicklung der Verwertungswirklichkeit des 21. Jahrhunderts angepasst werden.“

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 220 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.

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