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Presseschau

Gebührenverwendung: Klage um Offenlegung abgewiesen

20. November 2009
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Der WDR müsse Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Donnerstag keine weitreichende Auskunft nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz erteilen, meldet der Evangelische Pressedienst. Damit sei die Klage des freien Journalisten Marvin Oppong abgewiesen worden, der vom WDR wissen wolte, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeitet und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht habe entschieden, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar. Ob der Rechtsstreit in die Instanzen geht, sei am Donnerstag unklar gewesen: Urteil: WDR fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (frei zugänglich)

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