Ex-HR-Sportchef Jürgen Emig müsse nach gescheiterter Revision ins Gefängnis, meldet epd-Medien. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe entschieden, dass verantwortliche Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten Amtsträger im strafrechtlichen Sinn sind und bei Verurteilungen mit besonders hohen Strafen rechnen müssen: Verantwortliche Redakteure von ARD und ZDF sind Amtsträger (frei zugänglich)
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