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Presseschau

Urheberrecht im Internet: Einstweilige Verfügung gegen RapidShare

17. Dezember 2009
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Der Senator-Filmverleih habe vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Filesharing-Plattform RapidShare erwirkt, auf deren Seiten der Film „Der Vorleser“ zum Download angeboten wurde, meldet Filmecho/Filmwoche. Demnach sei es dem Onlinedienst ab sofort unter Strafandrohung verboten, den Film öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen: Senator-Verfügung gegen RapidShare (frei zugänglich)

Im Gegensatz zu Torrent-Seiten ließen sich die Datenmassen auf den Computern von Rapidshare nicht nach Stichwörtern durchsuchen, schreibt dazu Johannes Boie in der Süddeutschen Zeitung. Wer einen bestimmten Film herunterladen möchte, müsse die genaue Internetadresse kennen, unter der die entsprechende Datei auf den Rapidshare-Computern zu finden ist. Rapidshare-Pressesprecherin Katharina Scheid sage, eine Urheberrechtsverletzung begehe ein Nutzer erst dann, „wenn er die Adresse bekanntmacht, mit der man eine urheberrechtlich geschützte Datei von unseren Computern herunterladen kann.“ Allerdings, so Boie weiter, führten ein Filmtitel oder einem Musikalbum kombiniert mit dem Stichwort „rapidshare“ bei Google häufig direkt zur eigentlich geheimen Adresse: Angriff aufs Schlaraffenland
(SZ vom 17.12.2009, Seite 11 – Feuilleton)

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