Im Abspann des Tatortes „Polizistinnenmörder“ vom vergangenen Sonntag sei „ein gewisser Leo P.Ard“ als Autor des Drehbuches ausgewiesen worden, berichtet die Süddeutsche Zeitung, „klar, dass es sich um ein Pseudonym handelte“. Nach dem im Herbst 2009 von der SZ aufgedeckten Betrugsskandal in der ARD habe ARD-Programmchef Volker Herres auf Anfrage erklärt, Pseudonyme seien nur dann möglich, „wenn wir wissen, wer das Pseudonym benutzt und ein überzeugender Grund für die Verwendung des Pseudonyms vorliegt.“ Beides treffe hier zu: Es gibt ihn wirklich (frei zugänglich, SZ vom 21.1.2010, Seite 15 – Medien)
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