Skip to content
Presseschau

Urheberrecht im Internet II: Pornoproduzent klagt gegen Streaming-Dienst

25. Februar 2010
Topic
    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Erstmals habe eine Porno-Produktionsfirma formal Klage gegen ein Web-Unternehmen eingereicht, das Videoseiten mit Sexfilmen nach dem YouTube-Prinzip betreibt, schreibt Frank Patalong bei Spiegel online. Die Szene sei „Vorreiter und Extrembeispiel“ einer Entwicklung, wie sie auch kommerzielle Kabelbetreiber oder Pay-TV-Sender befürchten.. „Sollten die Nackedei-Dienste abgestraft werden, ginge es wohl bald auch den stubenreinen Streaming-Diensten vor Gericht an die Wäsche“: Pornografen klagen gegen angebliche Parasiten (frei zugänglich)

    In diesem Zusammenhang weist das Institut für Urheberrecht auf das OLG Hamburg hin, das über eine Klage zu entscheiden gehabt hätte, in der die Tonträgerherstellerrechte aus § 85 UrhG gegen einen Musikstreaming-Dienst geltend gemacht wurden. Das OLG habe eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG, angenommen: Erste Klage von Porno-Produktionsfirma gegen Streamingdienst (frei zugänglich)

    Scroll