Die Verhandlungspartner des „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) hätten am 15. November 2010 den fertig gestellten Abkommenstext veröffentlicht, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Im Kapitel über Maßnahmen im digitalen Umfeld (Section 5) seien keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen in digitalen Netzwerken mehr vorgesehen: „ACTA“ ist fertig gestellt (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Europäischen Kommission: Joint statement on the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) from all the negotiating partners of the agreement (frei zugänglich)
Zum Abkommenstext auf den Seiten der Europäischen Kommission: Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)