Eine Trickfilmerin und der Mann, der Augen und Füße stellte, wollten nachträglich ihr angebliches Überheberrecht einklagen, schreibt Silke Katenkamp in den Financial Times Deutschland. Jetzt fehle nur noch die Klage des Besitzers der Fingerabdrücke, dann wären fast alle Elemente des „Tatort“-Vorspanns Stoff für Juristen:Streit um „Tatort“ geht in Serie (frei zugänglich)
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