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Presseschau

ZAK gegen Bundestags-TV

17. März 2011
Topic
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    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
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    Das Fernsehen des Deutschen Bundestages bräuchte als Rundfunkangebot eigentlich eine Sendelizenz, die aber das „Parlamentsfernsehen“nicht bekommen kann, meldet Werben und Verkaufen und zitiert Medienwächter der Zulassungskommission der Medienanstalten (ZAK): „Nach § 20a Abs. drei des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.“Medienwächter knipsen Bundestagsfernsehen aus (frei zugänglich)

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