Das Fernsehen des Deutschen Bundestages bräuchte als Rundfunkangebot eigentlich eine Sendelizenz, die aber das „Parlamentsfernsehen“nicht bekommen kann, meldet Werben und Verkaufen und zitiert Medienwächter der Zulassungskommission der Medienanstalten (ZAK): „Nach § 20a Abs. drei des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.“Medienwächter knipsen Bundestagsfernsehen aus (frei zugänglich)
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