Markus Off, der Synchronsprecher von Johnny Depp im Blockbuster „Fluch der Karibik“, sei im Rechtsstreit um eine Nachvergütung nach §§ 32 a Abs. 2, 79 Abs. 2 Satz 2 UrhG vor dem KG Berlin gegen Disney und Buena Vista unterlegen, meldet das Institut für Medien- und Urheberrecht. Das Nachvergütungsverlangen beziehe sich auf die Erlöse der Beklagten aus der Kinoverwertung, der Video- und DVD-Vermarktung, der Vergabe von TV-Sendelizenzen und der Verwertung von TV-Senderechten. Die Vergütung des Klägers habe insgesamt gut 15.000 Euro betragen:KG Berlin: Synchronsprecher von Johnny Depp unterliegt im Streit um Nachvergütung nach § 32 a UrhG – Revision angekündigt (frei zugänglich)
Hierzu ein ausführlicher Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:Ein Mann kämpft für seine Stimme (frei zugänglich)