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Presseschau

Auskünfte über Urheberrechtsbrecher nur bei Verletzungen „in gewerblichem Ausmaß“

18. November 2011
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Youtube müsse keine Daten über Nutzer herausgeben, die in nicht gewerblichem Maß gegen das Urheberrecht verstoßen, melden die Financial Times Deutschland. Ein User habe große Teile des Kinofilms „Werner Eiskalt“ ins Internet gestellt und damit „eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen“, wie das das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz geurteilt habe. Auskünfte über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das „in gewerblichem Ausmaß“ getan habe: Youtube darf Nutzerdaten auch bei Missbrauch zurückhalten (frei zugänglich)

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