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Presseschau

EuGH urteilt gegen Antipiraterie-Filterzwang

25. November 2011
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Streit zwischen Rechteinhabern auf der einen und Internet-Providern auf der anderen Seite am Donnerstag „im Sinne der Informationsfreiheit“ geurteilt, meldet Sat+Kabel online. Die Einrichtung eines Filtersystems, das im Interesse der Inhaber von Urheberrechten die elektronische Kommunikation im Netz zeitlich unbegrenzt überwachen würde, zwinge den Online-Anbieter, ein „kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes und allein auf ihre Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten“. Weil dies für alle Kunden gelte, sei dies ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, hätten die Richter geurteilt: Rückschlag für Hollywood & Co.: EU-Gerichtshof kassiert P2P-Internet-Filter (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Gerichtshofs der Europäischen Union: Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

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