Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen den ehemaligen Herstellungsleiter des Kinderkanals (KI.KA) bestätigt, meldet epd Medien. Die Revision sei unbegründet, habe das Karlsruher Gericht am Mittwoch mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof habe prüfen müssen, ob dem Landgericht Rechts- oder Verfahrensfehler unterlaufen sind: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im KI.KA-Prozess
Unterdessen fasst Kai-Hinrich Renner im Hamburger Abendblatt noch einmal zusammen: Kinder, was für ein Skandal (frei zugänglich)