User illegaler Film-Plattformen wie kino.to müssten künftig mit Strafverfolgung rechnen, meldet digitalfernsehen online am 27. Dezember. Das Amtsgericht Leipzig habe in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to festgestellt, dass auch das so genannte Streaming „dem Grunde nach“ einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht (frei zugänglich)
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