Skip to content
Presseschau

Die Neustarthilfe 2022 kann seit dem 14.1.2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima beantragt werden

20. Januar 2022
Topic
    Region

    Deutschland

    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Dies meldet das BMWi in einer Pressemitteilung vom 14.1.2022. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

    Scroll