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Presseschau

Urteil: Speicherplattformen können für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich gemacht werden

13. Juli 2012
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Der Bundesgerichtshof habe am Donnerstag entschieden, dass Speicherplattformen wie Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mitverantwortlich gemacht werden können, meldet Spiegel online. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat. Ein anderes Gericht müsse nun im Detail klären, wann und wie Filehoster gegen Urheberrechtsverletzungen im eigenen Angebot vorgehen müssen: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen (frei zugänglich)

Für Urheber seien das gute Nachrichten, heißt es bei GamesMarkt.de. Sie beklagten seit Jahren, dass die Filehoster quasi nur mit angezogener Handbremse gegen Urheberrechtsverletzungen auf ihren Plattformen vorgehen würden. Mit der jetzigen Entscheidung stehe zumindest fest, dass sich die Filehoster nicht komplett aus der Verantwortung ziehen können: BGH-Entscheidung stärkt Rechteinhaber

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