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Presseschau

Heinze-Prozess: Strafverfahren in fünf von 14 Fällen eingestellt

21. September 2012
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    Eine erste kleine Entscheidung sei gefallen, berichtet die Süddeutsche Zeitung: Nach zähen Verhandlungen sei das Strafverfahren gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze in fünf von 14 Fällen eingestellt worden. Dabei sei es jedoch vor allem um die Vorwürfe der Untreue und des doppelten Verkaufs von Drehbüchern gegangen. Die strafrechtliche Bewertung der Hauptvorwürfe stehe noch aus: Gericht vertagt Urteil gegen Heinze (frei zugänglich)

    Der Vorwurf der Bestechlichkeit, Bestechung und Vorteilsnahme habe allerdings weiter Bestand, berichtet Spiegel online. Bei einer Verurteilung drohe Heinze eine mehrjährige Haftstrafe. Neben ihr seien ihr Ehemann Claus Strobel und eine Produzentin mitangeklagt. Der Prozess solle in der ersten Oktoberwoche fortgesetzt werden. Wann genau das Urteil gesprochen wird, stehe noch nicht fest: Strafverfahren in fünf von 14 Fällen eingestellt (frei zugänglich)

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