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Presseschau

BVerfG: Rundfunkgebühren für internetfähige PCs sind rechtens

4. Oktober 2012
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Rundfunkgebühren für internetfähige PCs werden auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben und sind weder unverhältnismäßig noch unangemessen, habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Damit habe es die Annahme der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung abgelehnt. Der Anwalt nutze den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internetanwendungen, empfange damit aber keine Rundfunksendungen und verfüge auch nicht über Radio oder Fernseher: Bundesverfassungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für internetfähigen PC (frei zugänglich)

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