Die NDR-Drehbuchaffäre komme vor den Bundesgerichtshof, meldet die Frankfurter Allgemeine. Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk habe Revision gegen das Bewährungsurteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Das Strafmaß sei deutlich unter dem von der Anklage Geforderten geblieben. Der BGH müsse nun prüfen, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen ist: Kurze Meldungen (FAZ vom 16.10.2012, Medienseite, nicht online)
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