Das ZDF müsse mit den Regisseuren über deren Bezahlung verhandeln, meldet Blickpunkt:Film. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München habe entschieden, dass der Sender „als Werknutzer anzusehen ist, da er unmittelbaren bestimmenden Einfluss auf die zwischen Auftragsproduzenten und den Regisseuren geschlossenen Verträgen nimmt“. Bisher habe das ZDF eine entsprechende Regelung u.a. mit dem Hinweis abgelehnt, dass bei Auftragsproduktionen der Regisseur mit dem Produzenten einen Vertag abschließe und nicht mit dem Sender: Urteil: ZDF muss mit Regisseuren verhandeln
Weitere Informationen auf den Seiten des BVR: ZDF muss mit Regie-Verband Vergütungsregeln verhandeln (frei zugänglich)