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Presseschau

Bundeskabinett beschließt Entwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

13. März 2013
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Das Bundeskabinett habe heute den Entwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, mit dem vor allem ein „Abmahnunwesen“ eingeschränkt werden soll, berichtet Blickpunkt:Film. Demnach werde der Streitwert bei erstmaligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen pauschal auf 1000 Euro gesenkt, entsprechende Anwaltskosten damit bei 155,30 Euro gedeckelt. Nur bei „besonderen Umständen des Einzelfalles“ komme ein höherer Streitwert in Betracht: „Massenabmahnungen lohnen sich nicht mehr“

In den vergangenen Wochen habe es Streit in der Regierungskoalition darum gegeben, wie wirksam dieser Abmahndeckel werden soll, schrieb Konrad Lischka am gestrigen Dienstag bei Spiegel online. Kulturstaatsminister Bernd Neumann habe mit vielen Einschränkungen und Ausnahmen im Gesetz die Abmahngebühren bei Urheberrechtssachen möglichst hoch halten wollen: Anti-Abzock-Gesetz: Kabinett will Abmahnanwälte bremsen (frei zugänglich)

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: Pressemitteilung: Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken (frei zugänglich)

Direkt zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

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