Seit Beginn dieses Jahres müsse der Exportbeitrag der FFA gemeldet werden, meldet Filmecho/Filmwoche. Er werde somit unmittelbar über die Produzenten und nicht mehr wie bislang über die Weltvertriebe erhoben. Grundsätzlich sei jeder Produzent verpflichtet, einen Exportbeitrag zu leisten, wenn ein Film mit FFA- oder DFFF-Förderung hergestellt und ins Ausland verkauft wurde: FFA erhebt künftig Exportbeitrag
Weitere Informationen auf den Seiten der FFA: Änderung bei der Abgabe des Exportbeitrags: Erhebung künftig durch die FFA (frei zugänglich)