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Presseschau

Bundesrat fordert Korrekturen beim Gesetzen gegen unseriöse Geschäftspraktiken und Nutzung verwaister Werke

7. Mai 2013
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Der Bundesrat verlange Nachbesserungen an dem von der Regierung vorgeschlagenen Entwurf eines „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Der Streitwert für erste Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen solle, wie ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen, auf 500 statt 1000 Euro begrenzt werden. Auch die umstrittene Klausel, wonach der Kostendeckel von „besonderen Umständen des Einzelfalles“ abhängig gemacht werden soll, wolle der Bundesrat gestrichen haben. Korrekturen fordere der Bundesrat auch an dem Gesetzesentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke. So sollen die Anforderungen an die sorgfältige Recherche nach möglichen Rechteinhabern „auf das zwingend notwendige Mindestmaß reduziert“ werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass wegen der mit der Rechterecherche verbundenen „beachtlichen Personalkapazität“ und der damit einhergehenden „hohen Kosten“ kulturell oder wissenschaftlich wertvolles Material nicht digital erschlossen werden könne: Bundesrat fordert Nachbesserungen bei »Abmahnmissbrauch« und »verwaisten Werken« (frei zugänglich)

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