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Presseschau

EuGH-Urteil zur Sperrung illegaler Webseiten: „Freiheit im Netz durch die EU-Grundrechte geschützt“

28. März 2014
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Bei Netzpolitkern verschiedener Parteien treffe das Ja des Europäischen Gerichtshofs zu Netzsperren auf Unverständnis, schreibt Mathias Bölinger bei DW-online. Niemand seifür deren Einführung, doch „alle haben Angst, dass die Debatte wieder zurückkommt“. Vorsichtig begrüßt werde das Urteil hingegen von der Produzentenallianz. Der Europäische Gerichtshof habe „mit seiner Entscheidung wieder ein Stück Definitionssicherheit in den komplizierten Prozess der Durchsetzung von Urheberrechten in Internet-Zusammenhängen gebracht“, wird Alexander Thieß zitiert. Allerdings forderten auch die Produzenten ein juristisches Vorgehen direkt gegen die Anbieter illegaler Downloads und Streams. „Eine nachhaltige und sachgerechte Lösung beim Umgang mit illegalen Inhalte-Anbietern ist noch lange nicht in Sicht“, habe Thieß gesagt. „Da muss im nationalen Recht – auch der Bundesrepublik – noch einiges passieren.“ Netzsperren aus der Pandora-Büchse (frei zugänglich)

Das Urteil sei  sehr viel differenzierter, als es die Warnungen der Internetcommunity vermuten ließen, schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung. Das oberste EU-Gericht habe „keineswegs“ nur die Interessen der Film- und Musikwirtschaft gesehen, sondern auch die Grundrechte der anderen Beteiligten in den Blick genommen: die unternehmerische Freiheit der Zugangsdienste, aber auch die Informationsfreiheit der Nutzer. In diesem Dreieck der Grundrechte habe es eine Kompromisslösung formuliert. Bemerkenswert an dem Urteil sei auch, dass der EuGH explizit auch die Rechte der Internetgemeinde hervorhebe. Sperrmaßnahmen dürften den Zugang zu legalen Inhalten nicht unnötig beeinträchtigen. Die Freiheit im Netz sei also auch durch die EU-Grundrechte geschützt: Freiheit und Grenzen (SZ vom 28.3.2014, S. 31 – Medien)

„Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden“, zitiert Blickpunkt:Film den Vorstandsvorsitzenden der Constantin Film AG, Martin Moszkowicz: „Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen“: Moszkowicz: „EuGH-Entscheidung ist ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie“

Auf den Seiten von na-Presseportal: Stellungnahme der Constantin Film zum EuGH-Urteil (frei zugänglich)

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