Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz verhandle am 5. Mai die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gesetzliche Neuregelung der Rundfunkbeiträge vom November 2011, berichtet der Evangelische Pressedienst. Das Unternehmen sehe sich „durch die auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten in seiner verfassungsrechtlich garantierten Handlungsfreiheit sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge (frei zugänglich)
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