Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz habe entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit der Verfassung von Rheinland-Pfalz vereinbar sei, meldet die Frankfurter Allgemeine. Damit sei die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur gegen das Landesgesetz, mit dem in Rheinland-Pfalz der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag umgesetzt wird, gescheitert. Am Donnerstag sei auch der bayerische Verfassungsgerichtshof „mit dem Thema verfasst“: Rundfunkbeitrag rechtmäßig (frei zugänglich)
Zuvor hatte Joachim Huber im Tagesspiegel die Hintergründe der Klagen gegen die „Zwangsabgabe“ zusammengefasst: Kippt der Rundfunkbeitrag? (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz: Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß (frei zugänglich)