Nach dem Rheinland-pfälzischen habe jetzt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt: „Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß“, meldet die Frankfurter Allgemeine. Die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, habe das Gericht die Entscheidung begründet. die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Drogeriemarktkette Rossmann seien daher unbegründet: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (frei zugänglich)