Richter des Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien ließen Netzsperren wie im Fall von kino.to zu, meldet Spiegel online. Rechteinhaber können von Providern die Sperrung von Seiten verlangen, ein Richter werde erst dann eingeschaltet, wenn sich der Provider verklagen lässt: Kino.to-Urteil in Österreich: Gericht verfügt Website-Sperrungen ohne Richtervorbehalt (frei zugänglich)
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