Für Computer mit Internetanschluss dürfe in Österreich nach einem Urteil des der Verwaltungsgerichthofs keine Rundfunkgebühr erhoben werden, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Das Gericht habe mitgeteilt, der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internetstreaming sei nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren. Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes seien demnach lediglich jene Geräte, die Rundfunktechnologien verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels einer TV- oder Radiokarte oder eines DVB-T-Moduls Rundfunkprogramme empfangen werden können, sei als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss sei kein Rundfunkempfangsgerät: Österreichischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Rundfunkgebühren für PCs ab (frei zugänglich)
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