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Presseschau

Regierungsentwurf: Neuer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

11. November 2015
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Die Bundesregierung habe heute den von Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, vorgelegten Entwurf für das Gesetz zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Wort beschlossen, meldet MusikWoche. Das neue Gesetz solle die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung in nationales Recht umsetzen und das Verfahren zur Bestimmung der Höhe von Vergütungen im Bereich der Privatkopie reformieren. Der Entwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz löse das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ab. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, messe dem Gesetzentwurf „hohe Bedeutung“ für Kreative und die Kreativwirtschaft bei: Es sei „ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt“, habe Grütters in einer ersten Reaktion betont. „Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter angemessene Einnahmen aus ihrer kreativen Arbeit erzielen können. Nicht zuletzt dadurch sorgt der Gesetzentwurf für bessere Rahmenbedingungen in Kultur und Kreativwirtschaft." Bundeskabinett beschließt Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu

Zur Pressemitteilung der BKM auf den Seiten der Bundesregierung: Bundeskabinett fasst Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung des Justizministeriums: Kabinett beschließt neuen Rechtsrahmen für urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften (frei zugänglich)

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