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Presseschau

FFG 2017: Referentenentwurf vorgelegt

9. März 2016
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Die BKM habe den Referentenentwurf für das kommende Filmförderungsgesetz vorgelegt, das am 1. Januar 2017 für die Dauer von fünf Jahren in Kraft treten soll, schreibt Marc Mensch bei Blickpunkt:Film. Das Volumen des abgabefinanzierten Haushalts der FFA sei rückläufig, heiße es in der Begründung des Entwurfs. Dafür seien im Wesentlichen Strukturveränderungen innerhalb der Filmwirtschaft und das sich ändernde Nutzerverhalten verantwortlich. Zur Stabilisierung des Haushalts ziele der Entwurf daher u.a. auf eine Erhöhung der Rückflüsse in das Fördersystem der FFA ab. Zu diesem Zweck würden unter anderem die sogenannten Erfolgsdarlehen abgeschafft. Zudem werde die „Chance auf die Rückzahlung bedingter Darlehen durch eine Schärfung der selektiven Förderung, u.a. durch Spitzenförderung im Drehbuchbereich und durch die Anhebung von Mindest- und Höchstfördersummen erhöht“. Eine Entlastung im sechsstelligen Bereich verspreche sich der Gesetzgeber von der Neustrukturierung der Förderkommissionen. Künftig sollen zwei Kommissionen (eine für Produktions- und Drehbuchförderung sowie eine für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung) mit jeweils fünf Personen (statt der 13 Personen in der bisherigen Vergabekommission) über die Mittelvergabe befinden. Mit der Änderung solle auch eine Reduzierung der jährlichen Sitzungszahl einhergehen: FFA soll ab 2017 deutlich weniger Projekte fördern

Auf den Seiten der Bundesregierung: Neues Filmförderungsgesetz: Referentenentwurf (frei zugänglich)

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