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Pressemitteilung

ARD und Produzentenallianz verständigen sich auf „Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen“

2. Dezember 2009
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Neugestaltung der Beziehungen zwischen Produzenten und der ARD

Berlin, 2. Dezember 2009 – Nach konstruktiven Gesprächen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen e. V. auf die „Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen“ verständigt.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust begrüßte die Verständigung mit der Produzentenallianz: „Wir haben damit erneut unter Beweis gestellt, dass wir ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte entsprechend dem Grundsatz ‚die Rechte folgen dem Risiko’ gewährleisten.“

Für Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Produzentenallianz, und Christoph Palmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Produzentenallianz, ist die erreichte Übereinkunft ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen den deutschen Produzenten und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und die „weitreichendste Verbesserung der Vertrags- und Arbeitskonditionen“ für deutsche Produktionen seit sehr langer Zeit. „Erfreulicherweise würdigen die Intendanten und Programmverantwortlichen der ARD, dass nur leistungsstarke Produktionsbetriebe, die auch für eine gestärkte Eigenkapitalbasis vorzusorgen in der Lage sind, die Qualität und Kreativität der Fernsehprogramme in Deutschland auf Dauer gewährleisten können.“

Im Vordergrund der Übereinkunft stand, die Angebotsvielfalt der Programme und das Interesse der Zuschauer an spannenden und informativen Geschichten und Unterhaltungsformaten zu sichern. Eine sichere finanzielle Grundlage einschließlich einer flexiblen Rechtevereinbarung bietet die beste Gewähr, dass auch zukünftig Produzenten und Sender attraktive Programmangebote für die Zuschauer herstellen werden. „Wir sind in einer Qualitätspartnerschaft und haben mit dieser Verständigung einen großen Schritt in die Zukunft getan“, erklärten Alexander Thies und Christoph Palmer.

Kern der künftigen Zusammenarbeit ist die Übereinstimmung, verstärkt auch teilfinanzierte Produktionen herzustellen, bei denen die Produzenten Rechte bei entsprechender finanzieller Beteiligung zurückbehalten können. Die ARD gewährt den Produzenten auch Erlösbeteiligungen für die Auslandsverwertung, bei Pay-TV, Kino und DVD-Erlösen und auch bei kommerziellen On-Demand-Angeboten. Neuland wollen die Beteiligten in der Frage der Verwertung nicht genutzter Rechte gehen. Hier soll den Produzenten die Möglichkeit eingeräumt werden, nicht genutzte Rechte – insbesondere auch außerhalb des Senderechts – selbstständig zu verwerten und an den dadurch erzielten Erlösen die Sender zu beteiligen. Ein nicht exklusives Senderecht für die ARD-Landesrundfunkanstalten bleibt in jedem Fall erhalten.

Eine Verständigung wurde auch über die Kalkulationsfähigkeit wichtiger Berufsbilder erzielt, wie z.B. Continuity, Casting, Materialassistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz, wobei hier ebenso wie bei der Anerkennung der Bürgschaftskosten im Rahmen der Kalkulation der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist.

Schließlich haben sich beide Seiten zu einer differenzierten Regelung für Unterhaltungsformate verständigt.

Die Eckpunkte der Zusammenarbeit haben bis zum 31.12.2013 Geltung. Eine Clearingstelle von ARD und Produzentenallianz bewertet die Praxis.

Zum Download: Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen bei Produktionen von Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen im Auftrag der ARD-Landesrundfunkanstalten in der Schlussfassung vom 8.12.2009

Die Pressemitteilung als PDF-Dokument zum Download

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