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Pressemitteilung

Bundesverwaltungsgericht stellt kollektive FFA-Finanzierung nicht in Frage

26. Februar 2009
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Berlin, 26. Februar 2009 – Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unterstreicht die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, dass das Bundesverwaltungsgericht die durch alle Beteiligten getragene kollektive Finanzierung der FFA nicht grundsätzlich in Frage stellt und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nur die Frage der branchen-internen Abgabegerechtigkeit zur Klärung vorgelegt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, „dass es gerechtfertigt ist, sowohl die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen.“

Angesichts des für die deutsche Filmwirtschaft bedeutsamen Urteils erklärt Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Produzentenallianz-Geschäftsführung: „Das Finanzierungssystem der Filmförderungsanstalt hat sich bewährt. Der deutsche Film ist mit einem Marktanteil von 27 % so erfolgreich wie lange nicht. Die Förderung des Films in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als zentraler Bestandteil nationaler Kulturpolitik und als Mittel und Ausdruck kultureller Identität ist selbstverständlich absolut legitim – umso besser, wenn wie bei der FFA die Mittel dafür nicht aus Steuergeldern, sondern aus den gemeinsamen Beiträgen der Branche kommen. Wir gehen davon aus, dass die kulturwirtschaftlichen Gesichtspunkte dieser Finanzierung auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht in Frage gestellt werden.“

26. Februar 2009

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