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Pressemitteilung

Offener Brief der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen an alle Beitragszahler in die FFA

9. März 2009
Topic
Section

Kino

Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Liebe Kinobetreiber,
liebe Videounternehmen,
liebe Sender,

das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner jüngsten Entscheidung die Förderung durch das FFG und die Festlegung gesetzlicher Abgabepflichten für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Dies bedeutet eine erfreuliche Verbesserung der Rechtssicherheit. Da die an die FFA zu leistenden Abgaben jedoch nach der Gesetzessystematik teilweise als gesetzliche Abgabe, teilweise hingegen (so insb. von den Sendern) nur als frei verhandelte Geld- und Werbeleistungen zu erbringen sind, sieht das BVerwG insoweit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und hat deshalb das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwiesen. Wann dieses entscheiden wird, ist ungewiss.

Wir wissen, dass deshalb weitere Kinobetreiber, aber auch Videounternehmen und möglicherweise auch einzelne Sender überlegen, von nun an ihre Abgaben und Beiträge an die FFA nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Solche Vorbehaltszahlungen werden zwangsläufig dazu führen, dass die FFA in gleicher Höhe ihre Förderleistungen reduzieren wird. Es steht zu erwarten, dass die FFA deshalb umfangreiche Kürzungen in verschiedenen Förderbereichen ankündigen muss. Insbesondere droht eine vollständige Aussetzung der Referenzfilmförderung.

Dies hätte katastrophale Folgen für die Filmproduktion in Deutschland. Die Referenzfilmförderung stellt ein entscheidendes Element bei der Finanzierung sowohl kleinerer als auch großer Produktionen dar. Wenn diese plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, bedeutet dies, dass ab sofort eine Vielzahl deutscher Produktionen nicht mehr realisiert werden könnte. Für einige Produzenten führt dies überdies zu einer konkreten Insolvenzgefahr, da bei einer Produktion drohende Kostenüberschreitungen nicht mehr durch den Abschluss einer Co-Produktion, bei der der Co-Produzent Referenzmittel einbringt, finanziert werden könnten.

Diese Lücke kann auch nicht durch den DFFF aufgefangen werden, da Voraussetzung für eine Förderung durch den DFFF der Nachweis der Gesamtfinanzierung der Produktion ist. Diese Entwicklung könnte schon im Jahr 2009 zu einem Rückgang um 50% oder mehr der Produktion deutscher Filme führen. Eine große Zahl von Arbeitsplätzen und die Beschäftigung vieler bei der Kinoproduktion mitwirkender Kreativer wären konkret gefährdet. Auch die Folgen für den Marktanteil deutscher Filme in den Kinos, der im letzten Jahr mehr als 25% und am vergangenen Wochenende sogar ca. 50% erreichte, und auf Video sowie später im Fernsehen wären dramatisch. Ein solcher Einbruch könnte auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz in ein oder zwei Jahren doch für verfassungsgemäß erklärt oder wenn schon im kommenden Jahr eine neue gesetzliche Regelung in Kraft treten sollte, über einen langen Zeitraum hinweg nicht mehr aufgeholt werden. Die künstlerische Vielfalt der deutschen Kinolandschaft würde hierdurch einen schweren Rückschlag erleiden.

Die deutschen Produzenten appellieren deshalb an alle FFA-Beitragszahler und deren Verbände, ihre Zahlungen an die FFA im Sinne der Solidargemeinschaft aller Verwerter von Kinoproduktionen weiter ohne Vorbehalt zu leisten, um einen Zusammenbruch der deutschen Produktionswirtschaft zu vermeiden. Gleichzeitig weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung der gesetzlichen Abgaben durch Kinobetreiber und Videounternehmen im Rahmen ihrer Abrechnungen gegenüber Verleihern und Produzenten berücksichtigt wird. Die Produzenten widersprechen deshalb hiermit bezüglich der wirtschaftlich auf sie entfallenden Anteile ausdrücklich einer Vorbehaltszahlung.

Die Allianz Deutscher Produzenten bietet allen Verbänden von FFA-Beitragszahlern erneut die Aufnahme konkreter Gespräche innerhalb oder außerhalb der FFA an, um mit allen Beteiligten einen Ausweg aus dieser krisenhaften Situation zu suchen und zu finden. Wenn dies nicht gelingt, wäre ganz unabhängig vom Ausgang der Entscheidung des BVerfG der Fortbestand der Filmförderung in Deutschland und damit auch die Produktion erfolgreicher deutscher Filme existentiell gefährdet. Alle Beitragszahler sollten sich dieser Konsequenz und ihrer Verantwortung hierfür bei ihrer Entscheidung über eine Leistung unter Vorbehalt bewusst sein.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
im Namen ihrer Mitgliedsfirmen

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Berlin, 9. März 2009

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