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Presseschau

12. RuÄStV: „Große Leitlinen“ können beschlossen werden

13. Mai 2008
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Die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer hätten auf ihrer jüngsten Sitzung in Berlin noch keine Einigung über Art und Umfang der Internetpräsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erzielt, berichtet epd medien. Martin Stadelmaier, Chef der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, habe gesagt, in zwei anderen Punkten sei Eingkeit erzielt worden: ARD und ZDF sollten für das Handy-TV nur ein gemeinsames Programm anbieten, und das Deutschlandradio dürfe ab kommendem Jahr ein drittes bundesweites Hörfunkprogramm verbreiten. Laut Stadelmaier könnten die Ministerpräsidenten der Bundesländer somit in ihrer Konferenz am 12. Juni die „großen Leitlinien“ des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages beschließen.

Noch keine Einigung sei bei der Erlaubnis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht sendungsbegleitende Telemedien anzubieten, und beim geplanten „Verbot elektronischer Presse“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erzielt worden, so epd medien weiter. Außerdem lehnten die CDU-geführten Länder die Erlaubnis von Sportprogrammen bei den Mediatheken genauso ab wie ein generelles Verbot für Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien, in Aufsichtsräten von kommerziellen Tochterunternehmen der ARD-/ZDF-Anstalten mitzuwirken. Um diesen sogenannten „Bavaria-Komplex“ gebe es laut Stadelmaier „handfesten Streit“ – „Länder haben Streit um Online-Präsenz noch nicht beigelegt“ (frei zugänglich)

Die neuen Internetangebote, insbesondere das Streaming von Filmen, kostet viel Geld, heißt es im Handelsblatt. Genaue Summen würden von ARD und ZDF in den Verhandlungen mit den Ländern offenbar nicht genannt, die Rundfunkbeauftragten der Länder seien bereit auf ein starres finanzielles Korsett zu verzichten. So könnten die Öffentlich-Rechtlichen neue Angebote entwickeln und sich im Nachhinein eine Finanzierung bei der nächsten Gebührenrunde sichern: „ARD und ZDF setzen mehr Freiräume im Internet durch“ (frei zugänglich)

Zur Frage, wer denn kontrolliere, dass sich die TV- und Rundfunkanstalten an die Vorgabe über ihre Online-Angebote halten, hätten die Staatskanzleichefs keine Bedenken, Strafen und Sanktionen solle es nicht geben, schreibt die Frankfurter Rundschau und  zitiert Martin Stadelmaier: „Wir wissen doch, dass das nichts bringt“ – „Kontrolle ohne Konsequenzen“ (frei zugänglich)

Am Sonnabend hatte die Frankfurter Allgemeine berichtet, es zeichne sich ab, dass ARD und ZDF im Netz kommerziell tätig werden dürfen. „Die Länder wollen den öffentlich-rechtlichen Sendern die theoretische Möglichkeit eröffnen, im Netz Geld zu verdienen, auch wenn noch nicht konkret feststeht, was das heißt“, zitiert das Blatt Martin Stadelmaier: „Tagesschau auf das Handy?“ (FAZ, 10.05.2008, Nr. 109 / Seite 11 – Wirtschaft)

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